Ortsbeauftragte/r (OB)

Die Ortsbeauftragte repräsentiert den Ortsverband in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht sie das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes.

Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft der Einheiten. Im Einsatzfall ist sie die von den Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene anzufordernde Behörde. Sie ist die organisatorische Leiterin des THW-Einsatzes im Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen oder überregionalen Einsätzen erhält sie Einsatzaufträge vom Regionalstellenleiter. Sie repräsentiert den Ortsverband nach Außen.

Aufgabenbeschreibung im einzelnen:

Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist sie für folgende Bereiche verantwortlich

Organisation:

-Gestaltung und Überwachung des Dienstbetriebes im Ortsverband

-Aufgabenstellung an die Einheiten, sowie Einteilung der Helfer im Zusammenwirken mit den Einheitsführern

- Beantragung der Berufung und Abberufung von Mitgliedern des Stabes im Ortsverband und der Einheitsführergemäß den Be- und Abberufungsrichtlinien

- Berufung und Abberufung von Unterführern und Funktionsträgern

- Berufung der Mitglieder und Vorsitz im Ortsausschuss, Durchführung der Sitzungen

- Bearbeitungspflicht der Verfügungen

- Weitergabe von Informationen und Weisungen an Führungskräfte / Funktionsträger

- Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Stellen

 

Verwaltungsangelegenheiten:

- Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der Jahresbeträge des Ortsverbandes

- Nachweis des Material- und Helferbestandes für den Ortsverbandes

- Überwachung und Herstellung der Einsatzbereitschaft nach Dienstveranstaltungen

- Mitwirkung bei Beschaffungen sowie bei Unterkunftsangelegenheiten

- Erteilung von Fahraufträgen gem. Fahrzeug-Dienstanweisung

- Mitwirkung bei der Bearbeitung von Schadensangelegenheiten und Unfällen

 

Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit:

- Aufnahme des Helfers

- Überwachung der Helferdienstbeteiligung und Pflichterfüllung

- Einleitung des Ausschlussverfahrens wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung gemäß THW-Helferrechtsgesetz

- Einleitung der Helfersprecherwahl

- Zusammenarbeit mit dem Helfersprecher

- Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen

- Jugendarbeit und Jugendförderung

- Helferbetreuung und Kameradschaftspflege

- Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit des OV, Kontaktpflege mit den Medien

 

Einsatz und Ausbildung:


- Erstellung und Festlegung von Alarmplänen

- Festlegung von Dienst- und Ausbildungsplänen

- Verantwortung für die erforderliche Ausbildung der Führungskräfte

- Unterrichtung der örtlich zuständigen Stellen über die Einsatzmöglichkeiten des THW

- Anordnung von Hilfeleistungen und Einsätzen

- Organisatorische Leiterin bei THW-Einsätzen in Zuständigkeitsbereich

- Berufung des Leiters der THW-Führungsstelle auf Ortsverbands-Ebene

- Information der Regionalstelle bei Auslösung von Einsätzen für den Ortsverband

- Einsatz von Einheiten bei Großschadensereignissen auf Weisung der Regionalstelle bzw. Landesverband

- Sicherstellung und Überwachung der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift

Der Ortsbeauftragte entscheidet bei Ersatzbeschaffungen bis zu den in der „Regelung über die Jahresbeträge und die Selbstbewirtschaftung“ festgelegten Beträgen eigenständig.

In allen anderen Maßnahmen mit haushaltsrechtlichen Auswirkungen ist die Regionalstelle rechtzeitig zu beteiligen, ohne deren Zustimmung dürfen solche Maßnahmen nicht durchgeführt werden.

Für den Ortsverband wesentlichen Angelegenheiten, ist das Einvernehmen mit dem Regionalstellenleiter herzustellen, andernfalls die Entscheidung des Landesbeauftragten zu erwirken.

Janina Schmidt-Jakisch