Jugendbetreuer/in
Die Jugendbetreuerin ist für die Jugendarbeit des Ortsverband zuständig. Die Jugendbetreuerin ist verpflichtet, die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Sie wird hierbei durch Helfer des Ortsverbandes unterstützt.
Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ist das Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern - dabei muss die Jugendbetreuerin immer als Vorbild agieren.
Die Jugendbetreuerin ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur THW-Jugend.
Bei der externen Jugendarbeit arbeitet sie mit der Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit zusammen.
Erreicht die Jugendgruppe eines Ortsverbandes eine Gesamtstärke von 12 Junghelfern, kann ein/e zweite/r Jugendbetreuer/in berufen werden. Er/Sie nimmt die gleichen Aufgaben wie seine/ihre Kollegein wahr und ist voll in den Stab des Ortsverbandes eingegliedert.
Es spielt dabei keine Rolle, ob beide Jugendbetreuer jeweils eine eigene Jugendgruppe führen oder sich die Arbeit mit einer großen Gruppe teilen.
Aufgabenbeschreibung im einzelnen:
Der Jugendbetreuerin ist verpflichtet:
- die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Sie wird hierbei durch die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützt.
- die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen
- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern
- mit ihrem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken
- Die Jugendbetreuerin ist Ansprechpartnerin des Ortsverbandes zur THW-Jungend. Sie wird durch die Helfer des Ortsverbandes bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Bei der externen Jugendarbeit arbeitet sie mit der Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit zusammen.